"Was
wir geben, sind einerseits Geschenke und andererseits Stücke
von
uns selbst", meinte der englische Schriftsteller, Schauspieler und
Regiesseur Sir Peter Unstinov
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“Gibt es ein Leben nach der Geburt? “
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Warum eine Patientenverfügung aufsetzen?
Wo kann ich mich näher informieren?
Wie muss eine Patientenverfügung aufgebaut sein?
(Stand Januar 2010)
(Stand 16.04.2010)
mit Lama Ole Nydahl ausgearbeitet und auf die Empfehlungen der Karma Kagyu Linie des tibetischen Diamantweg
Buddhismus unter der Leitung S.H. 17. Karmapa Trinlay Thaye Dorje zur Sterbebegleitung abgestimmt.
Stärkung des Patientenwillens und größere Rechtssicherheit für Ärzte und Angehörige. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) begrüßt, dass durch das heutige Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) das Recht des Patienten auf die Umsetzung seines Willens gestärkt wird. Zugleich trägt diese Entscheidung zu einer größeren Rechtssicherheit bei Ärzten, Pflegepersonal und Angehörigen bei. Lesen Sie weiter. (Quelle: www.ekd.de 25. Juni 2010)
Dr. Marion Müller von der Ärztekammer Westphalen Lippe im Münsterland meint zum Bespiel: "Nicht jeder weiß, welche Schritte bei der Behandlung einer Krankheit erforderlich sind." Nähere Informationen in einem Interview mit der Fachfrau.(Quelle:Deutschlandfunk im Juli 2010)
Was ist zu tun, wenn ein Mensch
gestorben ist ?
In
dem ersten Teil finden Sie eine Anleitung, was Sie in den ersten 36 bis
48 Stunden sein lassen und tun können, wenn ein naher
Mensch
gestorben ist.
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Eine Gabenliste für eine persönliche Abschiedsfeier für ein Kind, die zu Lebzeiten geplant werden soll.
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Biographische Neueste Nachrichten 2010
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Biographische Neueste Nachrichten 2009
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DIE
PATIENTENVERFÜGUNG
Wie erstelle ich eine Patientenverfügung?
Persönliche Tipps, Erfahrungen und weiterführende Literaturvorschläge der Biographin Irene Wahle für Ihre individuelle Patientenverfügung.Fordern Sie jetzt kostenfrei ein White Paper zur Patientenverfügung als PDF an. Notieren Sie in dem Kontaktformular bitte: Patientenverfügung.
Kommentar Biographin Irene Wahle zum Urteil: Sterbehilfe auf Wunsch ist gesetzlich erlaubt
Das Urteil stellt für mich einen weiteren Meilenstein in der Geschichte des Patientenwillens dar. Der erste war für mich derjenige, als die Patientenverfügung am 18. Juni 2009 zum Gesetz erhoben wurde. Ich bin sehr froh, dass der Patient und die Patientin damit zum mündigen Bürger erklärt werden. Zu Menschen, die genau wissen, was sie wollen und was unterlassen werden soll. Lesen Sie weiter.Empfehlungen des Bundesministeriums für Justiz
Patientenverfügung
beantwortet Fragen wie diese:Warum eine Patientenverfügung aufsetzen?
Wo kann ich mich näher informieren?
Wie muss eine Patientenverfügung aufgebaut sein?
(Stand Januar 2010)
Textbausteine Patientenverfügung
mit Überlegungen, die unbedingt in Ihrer Willensäußerung enthalten sein sollten, wenn Sie selbst außerstande sind, Ihren Willen zu bekunden. (Stand Januar 2010)Vorsorgevollmacht
Vollmacht darüber, wer Ihr Vertreter in ihrem Willen sein soll, wenn Sie außerstande sind, Ihren Willen zu bekunden. Formular zum kostenfreien und kostenpflichtigen Downloaden finden Sie unter dieser AdresseBetreuungsverfügung
Für volljährige Personen, wenn dieses durch phychische oder geistige Erkrankung außerstande sind, ihren Alltag zu realisieren. Formular zum kostenfreien und kostenpflichtigen Downloaden finden Sie unter dieser AdresseEmpfehlungen der Bundesärztekammer und der zentralen Ethikkommission bei der Bundesärzte- kammer ...
... zum Umgang mit Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen in der ärztlichen Praxis.(Stand 16.04.2010)
Buddhistische Patientenverfügung
Empfehlung der Buddhistischen Sterbebegleitung
Muster für eine Vorsorgevollmacht buddhistischer Prägung. Gibt Anregungen für die mögliche Ausgestaltung einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Das Vorlage wurde hinsichtlich der Inhalte der Patientenverfügung (§ 3) und der Totenfürsorge (§ 4) in Zusammenarbeitmit Lama Ole Nydahl ausgearbeitet und auf die Empfehlungen der Karma Kagyu Linie des tibetischen Diamantweg
Buddhismus unter der Leitung S.H. 17. Karmapa Trinlay Thaye Dorje zur Sterbebegleitung abgestimmt.
Christliche Patientenverfügungen
Empfehlungen der Deutschen Bischofskonferenz
in Verbindung mit den weiteren Mitglieds - und Gastkirchen der Arbeitsgemeinschaften Christlicher Kirchen in Deutschland mit Vorsorge- und Betreuungsvollmacht. "'Christliche Patientenverfügung' bedeutet nicht, dass sie nur von Christen benutzt werden kann, wohl aber, dass sie christliche Gedanken zum Thema Sterbebegleitung enthält. Die Kirchen haben damit der vielfältig geäußerten Bitte Rechnung getragen, eine Patientenverfügung zu entwickeln, die sich in besonderer Weise dem christlichen Glauben verpflichtet weiß." (Quelle: Deutsche Bischofskonferenz)BGH Urteil: Sterbehilfe auf Wunsch ist erlaubt. Mündlich geäußerter Willen wird anerkannt
Das Urteil
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) hat ein Urteil zur Sterbehilfe gefällt. Künftig ist der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen straffrei, wenn ein Patient dies ausdrücklich zuvor entschieden hat. (Quelle: gpx/apn; Focus Online)Die Geschichte hinter dem Urteil
Der Anwalt Wolfgang Putz, ein renommierter Medizinrechtler, war vom Landgericht Fulda wegen versuchten Totschlags zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die hiergegen eingelegte Revision des Angeklagten hatte nun Erfolg. Der BGH verneinte den Vorwurf des versuchten Totschlags.Wolfgang Putz riet seiner Mandantin Elke Glohr: "Schneiden Sie den Schlauch zur Sonde für die künstliche Ernährung mit einer Schere durch." Ihre Mutter war 2002 ins Koma gefallen. Vorher hatte sie Ihrer Tochter in einem Vier-Augen-Gespräche gesagt, dass Sie ... Sehen Sie sich den Beitrag an.Stellungnahme der Evangelischen Kirche Deutschlands
Stärkung des Patientenwillens und größere Rechtssicherheit für Ärzte und Angehörige. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) begrüßt, dass durch das heutige Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) das Recht des Patienten auf die Umsetzung seines Willens gestärkt wird. Zugleich trägt diese Entscheidung zu einer größeren Rechtssicherheit bei Ärzten, Pflegepersonal und Angehörigen bei. Lesen Sie weiter. (Quelle: www.ekd.de 25. Juni 2010)
Verbraucherzentrale und Ärzteverbände raten: Lassen Sie sich beim Aufsetzen Ihrer Patienten- verfügung beraten
Die Patientenverfügung ist seit 18. Juni letzten Jahres Gesetz geworden. Unser Patientenrecht gilt und lt. dem Gesetz ist es uns gestattet, unsere Patientenverfügung selbst aufzusetzen. Um all unsere Unsicherheiten und Fragen zu klären und den mit unseren Entscheidungen zusammenhängenden Konsequenzen auf den Grund zu gehen, raten Verbraucherzentralen und Ärzteverbände sich professionellen Rat einzuholen.Dr. Marion Müller von der Ärztekammer Westphalen Lippe im Münsterland meint zum Bespiel: "Nicht jeder weiß, welche Schritte bei der Behandlung einer Krankheit erforderlich sind." Nähere Informationen in einem Interview mit der Fachfrau.(Quelle:Deutschlandfunk im Juli 2010)
Mein Tipp: Hören Sie sich den Rat von kompetenten Fachleuten an, verschaffen Sie sich dadurch Klarheit in Bezug darauf, was Sie wirklich wollen und treffen Sie Ihre eigene Entscheidungen. Dieses Interview birgt viele nutzvolle Hinweise erzählt aber auch von den Befindlichkeiten eines Arztes und seiner eigenen Lebensklärung und seines ärztllichen Auftrages.
Nutzen Sie in jedem Falle professionelle Vorlagen, die sich an Ihren Glaubensvorstellungen orientieren und Ihnen mehr Auswahlmöglichkeiten als ja oder nein lassen.
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Was ist zu tun, wenn ein Mensch
gestorben ist ?
Gevatter Tod wahr - und
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48 Stunden sein lassen und tun können, wenn ein naher
Mensch
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Wenn Sie eine ganz persönliche Abschiedsfeier gestalten möchten und die Gäste durch Dasein, sächliche Unterstützung oder finanzielle Gaben an diesem Fest beteiligen möchten, dann:Eine Gabenliste für eine persönliche Abschiedsfeier für ein Kind, die zu Lebzeiten geplant werden soll.
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Eine Gabenliste für eine persönliche Abschiedsfeier für einen Erwachsenen, die zu Lebzeiten geplant werden soll.
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WEITERE FRAGEN
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Bitte notieren Sie auch, wann ich Sie erreichen kann. Ich melde mich dann bei Ihnen. Die Höhe des Honorars für diese Dienstleistung entnehmen Sie bitte der Seite: Expertenhotline.
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